Am 23.9.2011 hat der Bundestag einen "Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt " beschlossen der gravierende Einschnitte beim Gründerzuschuss vorsieht.
Die drei wesentlichsten Neuerungen sind:
a) Der beschlossene Entwurf sieht unter anderem vor, dass der Gründerzuschuss keine Pflichtleistung mehr ist sondern eine Ermessensleistung, d.h. dass kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss mehr besteht.
b) Die Grundförderdauer soll von bisher 9 Monaten auf nunmehr 6 Monaten verkürzt werden
c) Die Restanspruchsdauer für das Arbeitslosengeld soll von bisher 3 Monaten (90Tage) auf nunmehr 5 Monate (150Tage) verlängert werden.
Meine Empfehlung: Allen Gründungswilligen ist zu raten möglichst rasch den Antrag zu stellen und ggf. die Antragsunterlagen einzureichen, da das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit von einem Inkrafttreten zum 1.11.2011 ausgeht.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Monika Lyssoudis
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